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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2007 - L 11 AY 58/07   

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https://dejure.org/2007,117835
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2007 - L 11 AY 58/07 (https://dejure.org/2007,117835)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.10.2007 - L 11 AY 58/07 (https://dejure.org/2007,117835)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Oktober 2007 - L 11 AY 58/07 (https://dejure.org/2007,117835)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Lüneburg - S 26 AY 8/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2007 - L 11 AY 58/07
 
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  • BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2007 - L 11 AY 58/07
    Auf diesen erkennbaren Regelungswillen der Behörden ist maßgeblich abzustellen (zu den Maßstäben für die Annahme eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 9b AY 1/06 R -, recherchiert in juris, Rn. 12 bis 14).

    Somit zeigen sich hier bezüglich der Annahme einer Regelung mit Dauerwirkung zwischen der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 8. Februar 2007, aaO) und der früheren Rechtsprechung des BVerwG keine maßgeblichen Differenzen (vgl. auch Urteil des Senates vom 19. Juni 2007 - L 11 AY 59/06 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2007 - L 11 AY 59/06

    Folgen einer rechtsmissbräuchlichen Beeinflussung der Dauer des Aufenthaltes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2007 - L 11 AY 58/07
    Somit zeigen sich hier bezüglich der Annahme einer Regelung mit Dauerwirkung zwischen der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 8. Februar 2007, aaO) und der früheren Rechtsprechung des BVerwG keine maßgeblichen Differenzen (vgl. auch Urteil des Senates vom 19. Juni 2007 - L 11 AY 59/06 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2007 - L 11 AY 58/07
    Auch im Urteil vom 31. August 1995 (- 5 C 9/94 - BVerwGE 99, 149 ff., auch einsehbar in juris), in dem über einen Eingliederungshilfe-Fall zu entscheiden war, hob das BVerwG hervor, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung der Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden könne, in dem der Träger der Sozialhilfe den Hilfefall geregelt hat.
  • BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97

    Sozialhilfe, Vorabentscheidung dem Grunde nach über Kürzung; Vorabentscheidung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2007 - L 11 AY 58/07
    In dem vom BSG (aaO. Rn 14) herangezogenen Urteil des BVerwG vom 14. Juli 1998 (- 5 C 2/97 -, DVBl. 1998, 1135; auch einsehbar in juris) hat das BVerwG ausdrücklich den Ausnahmecharakter einer Vorabentscheidung dem Grunde nach und damit einer Regelung mit Dauerwirkung im Bereich laufender Sozialhilfeleistungen hervorgehoben und ausgeführt, dass es eine solche Ausnahme nur bei einem invariablen Sachverhalt für sachgerecht erachtet (vgl. Rn. 13 und 15 in juris).
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